Mit ‘Lautenschlaeger’ getaggte Artikel
Dienstag, 03. Juni 2014
Das macht 4 Gemeinderatssitze (Fraktion !), eine Kreisrätin und einen Ortschaftsrat in Lützelsachsen.
Das ist ein toller Erfolg auch für die “Plusler” von Weinheim Plus. Glückwunsch zur Wiederwahl an Dr. Michael Lehner.
Vorbesprechungen zur Konstituierung des neuen Gemeinderates 2014 – 2019, voraussichtlich im Juli 2014, finden dieser Tage an vielen Orten statt.
Weitere Informationen auch Kontaktmöglichkeitenunter http://weinheimerliste.de.
Wir waren die Bürgerinitiative “Rettet das Flair Weinheims” vgl. http://www.schlossberg-beton-terrasse.de.
Wir sind bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderates (Sommer 2014) Weinheim Plus http://www.weinheimplus.de.
Wir werden in der Weinheimer Liste weiter Teil der Weinheimer Kommunalpolitik sein.
Tags:Flair, Kommunalwahlen, Lautenschlaeger, lehner, rettet, Riedel, Schlossberg, Weinheim, Weinheim Plus, Weinheimer Liste, Weinheims
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Freitag, 16. Mai 2014
Weinheim Plus wird bekanntlich an den Kommunalwahlen 2014 nicht mit einer eigenen Wahlliste teilnehmen.
Der Verein Weinheim Plus e.V. unterstützt allerdings die Weinheimer Liste, auf der sich viele bekannte “Plusler” wiederfinden. Viele Freunde, Mitmacher und Helfer werden sich und uns in den dort vertretenen Positionen wiederfinden
Unterstützen Sie Weinheim Plus e.V. und wählen Sie am 25.05.2014 die Weinheimer Liste (Liste 7 bei den Kommunalwahlen). Mehr Information auch zu gerade in Wahlkampfzeiten benötigte Spenden finden Sie unter www.WeinheimerListe.de.

Tags:Baupolitik, Baurecht, Flair, Kommunalrecht, Lautenschlaeger, lehner, lucas, Prestigeprojekte, RA, Rechtsanwalt, Schlossberg, Tunnel, Weinheim, Weinheim Plus, Weinheimer Liste
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Samstag, 16. April 2011
Im landesweit in Baden-Württemberg beachteten Weinheimer Kommunalverfassungsstreit zwischen Stadtrat Rechtsanwalt P. Lautenschläger (Weinheim Plus) und dem Oberbürgermeister Heinrich Bernhard, wurde dem Kläger am 16.04.2011 das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG Karlsruhe 6 K 1487/10 vom 14.04.2011) zugestellt ( -hier klicken-).
Das Urteil ist NICHT rechtskräftig und kann mit Rechtsmitteln z.B. vor dem VGH Baden-Württemberg in Mannheim dem Landesverfassungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
Tags:1 S 1944/10, 6 K 1487/10, 6 K 1488/10, 6 K 202/10, Bundesverfassungsgericht, GemO, Innenrecht, Landesverfassungsgericht, Lautenschlaeger, Lautenschläger, Organisationshoheit, Organstreit, Planungshoheit, Rechtsanwalt, S 21, S21, stuttgart 21, VG Karlsruhe 6 K 1487/10, VG Karlsruhe 6 K 1488/10, VG Karlsruhe 6 K 202/10, VGH Baden-Württemberg, VGH BW, VGH BW 1 S 1944/10, Weinheim Plus, § 31 BauGB, § 33 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 36 BauGB
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Dienstag, 12. April 2011
Nachdem sich bereits im Dezember 2010 ein Fachaufsatz des Verwaltungsrichters am VG Stuttgart Schaber (VwBlBW 2010, 464ff) mit der von StR RA P. Lautenschläger aufgeworfenen Problematik (VG Karlsruhe 6 K 202/10, 6 K 1488/10, VGH Baden-Württemberg 1 S 1944/10) befasst hatte, greift auch ein weiterer juristischer Fachaufsatz (VwBWBl 2011, 136ff) die seit dem 19.08.2004 (seit BVerwG 4 C 16.03) – also seit fast 7 Jahren bestehende Problematik auf.
Der Kommunalverfassungsstreit (Organstreit) des Weinheim Plus Stadtrats P. Lautenschläger gerät zum landesweiten Musterfall, dessen Ausgang im Hauptsacheverfahren nach der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung am 07.04.2011 (6 K 1487/10) mit Spannung erwartet werden dürfte.
Landesweit könnte in Baden-Württemberg den Gemeinderäten und gemeinderätlichen Ausschüssen (Ausschuss für Technik und Umwelt, Bauausschuss etc.) ein Machtverlust Kompetenzverlust) Sondersgleichen drohen – gerad im Bereich der kommunalen Baupolitik. Sollten tatsächlich die (Ober-)Bürgermeister zu weisungsgebundenen Entscheidungsträger der gemeindlichen Planungshoheit (Art. 28 II GG, Art 71 Landesverfassung) erklärt werden, könnten diese die Planungen der Gemeinden und die Instrumentarien der Sicherung der Planungshoheit alleine beherrschen. Unzählige kommunalverfassungen/ Hauptsatzungen in den Gemeinden wären seit Jahren falsch.
Tags:136, 19.08.2004, 464, Bauleitplanung, Bauordnung, Bauplanungsrecht, BBauG, BVerwG 4 C 16.03, Einvernehmen, Erledigungskompetenz, Gemeindeordnung, Hauptsatzung, Kommunalrecht, Kommunalverfassung, Kommunalverfassungsstreit, Lautenschlaeger, Lautenschläger, LBO, LBO-BW, Organstreit, Planungshoheit § 36 BauGB, Plus, Rechtsanwalt, stuttgart 21, Verbandskompetenz, Verwaltungsoranisationsrecht, VGH 1 S 1944/10, VGH BW 1 S 1944/10, VwBlBW 2010, VwBWBl 2011, Weinheim Plus
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