Am 09.03.2012 um 10:00h verhandelt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in der Berufungsinstanz den Weinheimer Kommunalverfassungsstreit (Aktenzeichen 1 S 3326/11).
Es geht um Mitentscheidungskompetenzen von etwa 202 Gemeinderäten bei Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden nach §§ 31, 33 – 35 BauGB.
Die vorgeschalteten Verfahren wurden in der juristischen Fachpresse und mehreren Gemeinden z.B. Weil der Stadt (Pferdegestüt Mönchsloh) und Rottenburg heiss diskutiert. Zuletzt lehnte der Gemeinderat Tauberbischofsheim seine Entmachtung ab, und vertagte eine von der Behörde des Bürgermeisters vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung unter Hinweis auf Lautenschläger’s Verfahren.
“Bereits jetzt dürfte klar sein, daß die von Stadtrat Rechtsanwalt Peter Lautenschläger aufgeworfenen Fragen politisch nicht nur vom Weinheimer Gemeinderat, sondern womöglich gar von der Landespolitik zu beantworten sind. Bei aller Sympathie für die Diskussion um mehr direkte Demokratie – das Bürgerbegehren Breitwiesen wäre hier zu erwähnen – dürfen wir nicht vergessen, dass auf kommunaler Ebene die Bürger durch die von ihnen gewählten Stadträte repräsentiert werden.
Oder doch nicht ? Entweder die Bürger direkt oder demokratisch gewählte Repräsentanten sollten wichtige kommunalpolitische Entscheidungen treffen. Informelle Verfahren und Sondergremien, egal wie diese etikettiert werden, Bürgerkaravanen, Bürgerräte, Runde Tische, Moderationen etc. und Vorberatungen im Ältestenrat lehnen wir ab. Unsere Forderung nach mehr Information, mehr Beteiligung und mehr Transparenz in der Weinheimer Kommunalpolitik werden voraussichtlich nicht nur am Rande am Freitag in Mannheim diskutiert werden.” meint der Vorsitzende von Weinheim Plus e.V. Carsten Lucas.