Gemeinderatssitzung 25.01.2012 – Tagesordnung

26. Januar 2012

1. Bekanntgaben und Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
2. Änderung der Hauptsatzung : Aufhebung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Weinheim

Anmerkung Weinheim Plus : Zustimmung, weil die Abgabe des Jungendamtes an den Kreis eine gewisse Übergangsphase erfordert.

3. Beteiligung des Gemeinderats bei der gutachtlichen Prüfung der Personalausstattung der Stadtverwaltung Weinheim

Anmerkung Weinheim Plus : Notfalls kann § 33 Abs.3 GemO angewendet werden. Wir freuen uns dabei zu sein.

4. Änderung in der Besetzung beratender Ausschüsse hier: Personalausschuss

Anmerkung Weinheim Plus : Antrag zurückgezogen

5. Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Weinheim in den Haushaltsjahren
2007 – 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt)

Anmerkung Weinheim Plus : Zunächst gibt das Weinheimer Tiefbauamt ein gutes Bild ab. Die Beanstandungen der GPA sind mehr als überschaubar.

Weinheim Plus fordert die Stadt und insesondere den Gemeinderat und die gemeinderätlichen Gremien allerdings weiter auf, Schadensersatzansprüche der Stadt aufgrund des Abrissskandals am Windeckplätzchen geltend zu machen.

6. Verkaufsoffene Sonntage am 25.03.2012 anlässlich des Pflänzeltages und am
16.09.2012 anlässlich des Weinheimer Herbstes, jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

7. Vergnügungsstätten in Weinheim
• Information über in Weinheim bestehende und beantragte Vergnügungsstätten
• Erläuterung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten zur
Steuerung von Vergnügungsstätten (Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt)

Anmerkung Weinheim Plus : Weinheim Plus fordert die Stadtverwaltung weiter auf, die teils berufungsfähigen Ausnahmen, Befreiungen und Erleichterungen einschliesslich der geduldeten Schwarzbauten zu veröffentlichen.

Weder mehrere Spielhallen, noch ganze Spielhallenkonzepte kann unter Hinweis auf § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die Verwaltung alleine ausnahmsweise genehmigen.

Auf die Entwicklungen auf der Landesebene (Änderung Glücksspielstaatsvertrag und Landesglücksspielgesetz) verwies Stadtrat MdL Sckerl.

Auf aktuellere Rechtsprechung weist die Sitzungsvorlage hin (VG Karlsruhe 6 K 649/11 – hier klicken)

8. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen
• für die Kindertagesstätte „Kuhweid“
• an das Stadtarchiv Weinheim
• für die Kindertagesstätte „Kuhweid“
• für den Schülerhort Rolf-Engelbrecht Haus
• für das Soziokulturelle Zentrum Muddy´s Club Weinheim
• für die Durchführung des Martinsumzugs im Stadtteil Lützelsachsen in 2011
9. Bürgerfragestunde 18.00 Uhr

10. Anfragen

Anfragen Weinheim Plus : Sitzungsinhalte des Ältestenrates und Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates; Zeitlicher Verzug der Sitzungsniederschriften; Fehlende Tagesordnung aud der städtischen Website; Anfrage ob die Stadt Rückstellungen für den Fall getroffen hat, dass der Weinheimer Oberbürgermeister den Weinheimer Kommunalverfassungsstreit verliert; Anfrage ob anerkannt wird, dass Organstreitigkeiten nicht gegen die Gemeinde sondern gemeindeintern geführt werden und die Kosten typischerweise die Gemeinde treffen.

Nichtöffentliche Sitzung des GR im Anschluss.

Ältestenrat oder Geheimbund – RNZ vom 07/08.01.2012

24. Januar 2012

Ältestenrat oder Geheimbund – “Weinheim” Plus kritisiert OB. Den Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung vom 07/08 Januar 2012 können Sie hier downloaden:

(-hier klicken-).

Zur Website der Rhein-Neckar-Zeitung (-hier klicken-).

Berufungsbegründung VGH BW 1 S 3326/11

19. Januar 2012

Im Weinheimer Kommunalverfassungsstreit ist die Berufungsbegründung dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH, OVG) zum Aktenzeichen 1 S 3326/11 übermittelt worden.

Die Berufung greift eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum Aktenzeichen 6 K 1487/10 an (- hier klicken-), die folgerichtig bisher keine Rechtskraft entfaltet hat.

Es geht um landesweit beachtliche Grundfragen des Kommunal-, und Kommunalverfassungsrechts in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund des § 36 BauGB. Betroffen ist die innere kommunalverfassung der ca. 202 leistungsstärksten Gemeinden – darunter alle Großstädte und Großen Kreisstädte – des Landes.

Weinheim Plus e.V. wünscht ein frohes und erfolgreiches Jahr 2012 …

27. Dezember 2011

… auch auf diesem Wege.

14.12.2011 : VGH Baden-Württemberg lässt Berufung von StR Lautenschläger zu.

27. Dezember 2011

Neuigkeiten vom “Weinheimer Kommunalverfassungsstreit”

Mit Beschluss vom 14.12.2011 zum Aktenzeichen VGH BW 1 S 1479/11, lässt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung gegen VG Karlsruhe 6 K 1487/10 zu (mehr Informationen – hier klicken -). Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen VGH BW 1 S 3326/11 fortgeführt (zuvor VGH BW 1 S 1479/11).

Der Weinheimer Kommunalverfassungsstreit hat beachtliche Resonanz in der juristischen Fachpresse gefunden (vgl. Schaber VwBlBW 2010, 464ff; VwBlBW 2011, 136ff, Dirnberger BayGT 2011, 139ff). Fachliteratur greift die Problematik auf (zuletzt Henning Jäde : Gemeinde und Baugesuch Einvernehmen Veränderungssperre Zurückstellung, März 2011),die BVerwG 4 C 16.03 und die Einführung des § 54 Abs. 4 GemO-BW auslöst.

Es geht um Fragen der inneren Kommunalverfassung z.B. welche Entscheidungskompetenzen der Gemeinderat in Bezug auf § 36 BauGB hat.

Der Zulassungsbeschluss steht zum Download bereit (-hier klicken-).

RNZ bringt’s auf den Punkt : “Gemeinderat berät nicht intern über “Externen Berater”"

14. Dezember 2011

Den Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung (Weinheimer Ausgabe) finden Sie unter folgendem externen Link :

http://www.rnz.de/z13/00_20111214072617_Gemeinderat_beraet_nicht_intern_ueber_quotExte.html

Presse – Diskussion um Bürgerbegehren

10. November 2011

Quelle : Weinheimer Nachrichten vom 09.11.2011

2011-11-09_PRESSE_Weinheimer_Nachrichten

Regionalplanung, Regionalverband Rhein-Neckar, Konversion

27. September 2011

Regionalplanung

Zuständig für die Regionalplanung im Bereich der Großen Kreisstadt Weinheim an der Bergstraße (Baden.Württemberg) ist der Regionalverband Rhein-Neckar.

Es handelt sich um den kommunalen Planungen (z.B. Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Einzelhandelskonzept) übergeordnete Planungen auf regionaler Ebene. Regionalpläne – etwa der Raumordnungsplan Rhein-Neckar – sind z.B. bei der Bauleitplanung der Gemeinden und sonstige raumwirksame Planungen zu beachten.

Konversion

In der Region werden ab ca. 2015 große Flächen (mit vormaliger militärischer Nutzung) frei. Was bedeutet das für Weinheim?

Konversion in Mannheim : hier klicken

Konversion in Heidelberg : hier klicken

Volksabstimmung zu Stuttgart 21

20. September 2011

Für den 27.11.2011 erwartet Weinheim Plus auf Landesebene ein einmalige Ereignis :

Eine landesweite Volksabstimmung!

Mehr Informationen gibt’s auf den Webseiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (- hier klicken -).

Weinheim im Internet, Weinheim in sozialen Netzwerken …

10. September 2011

… weiter stellt sich die Frage ob die Stadt ein zeitgemäßes Profil im Internet zeigt, und auch wer hier denn verantwortlich zeichnet.

Zwischenzeitlich startet heute eine neue Website des Landes – mal sehen wie sich Weinheim auf www.bw-jetzt.de schlägt.