Am 15. September geht der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar ( MRN) unter dem Motto „Wir schaffen was“ in die nächste Runde.
Weitere Info’s unter http://www.wir-schaffen-was.de/
Am 15. September geht der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar ( MRN) unter dem Motto „Wir schaffen was“ in die nächste Runde.
Weitere Info’s unter http://www.wir-schaffen-was.de/
Unter folgendem Link gibt’s mehr Info’s von der Metropolregion :
Am 03.05.2012 kommt der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg nach Weinheim.
Eintrittskarten/Anmeldung unter http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/2045499_l1/index.html
Hier zum downloaden das Berufungsurteil des VGH BW 1 S 3326/11 vom 09.03.2012 zum Weinheimer Kommunalverfassunhsstreit (Organstreit).
- hier klicken - VGH BW 1 S 3326-11 Berufungsurteil vom 09.03.2012.pdf (1.1 MB)
-hier klicken- zum Download der Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg in Mannheim vom 20.03.2012
Ein Blick auf das, was am Schlossberg entstanden ist, ein Blick vom Weinheimer Dürreplatz auf die historische Altstadt Weinheims zeigt, erinnert den Grund warum sich Weinheim Plus gegründet hat. Über die Qualität der Stadtentwicklung teils am Gemeinderat vorbei kann sich jeder selbst ein Bild machen :
Am 09.03.2012 um 10:00h verhandelt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in der Berufungsinstanz den Weinheimer Kommunalverfassungsstreit (Aktenzeichen 1 S 3326/11).
Es geht um Mitentscheidungskompetenzen von etwa 202 Gemeinderäten bei Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden nach §§ 31, 33 – 35 BauGB.
Die vorgeschalteten Verfahren wurden in der juristischen Fachpresse und mehreren Gemeinden z.B. Weil der Stadt (Pferdegestüt Mönchsloh) und Rottenburg heiss diskutiert. Zuletzt lehnte der Gemeinderat Tauberbischofsheim seine Entmachtung ab, und vertagte eine von der Behörde des Bürgermeisters vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung unter Hinweis auf Lautenschläger’s Verfahren.
“Bereits jetzt dürfte klar sein, daß die von Stadtrat Rechtsanwalt Peter Lautenschläger aufgeworfenen Fragen politisch nicht nur vom Weinheimer Gemeinderat, sondern womöglich gar von der Landespolitik zu beantworten sind. Bei aller Sympathie für die Diskussion um mehr direkte Demokratie – das Bürgerbegehren Breitwiesen wäre hier zu erwähnen – dürfen wir nicht vergessen, dass auf kommunaler Ebene die Bürger durch die von ihnen gewählten Stadträte repräsentiert werden.
Oder doch nicht ? Entweder die Bürger direkt oder demokratisch gewählte Repräsentanten sollten wichtige kommunalpolitische Entscheidungen treffen. Informelle Verfahren und Sondergremien, egal wie diese etikettiert werden, Bürgerkaravanen, Bürgerräte, Runde Tische, Moderationen etc. und Vorberatungen im Ältestenrat lehnen wir ab. Unsere Forderung nach mehr Information, mehr Beteiligung und mehr Transparenz in der Weinheimer Kommunalpolitik werden voraussichtlich nicht nur am Rande am Freitag in Mannheim diskutiert werden.” meint der Vorsitzende von Weinheim Plus e.V. Carsten Lucas.
Kurz, aber nicht ganz schmerzfrei :
Haushaltsrede von Weinheim Plus 2012 hier downloaden (-hier klicken-).
Weitere Haushaltsreden finden Sie hier :
http://www.weinheim.de/servlet/PB/menu/1390944_l1/index.html
Stadt fordert Schadensersatz von der Familienheim eG
Weinheim. Die Stadt Weinheim wird im Streit mit der Familienheim Rhein-Neckar eG um die Abrisskosten für zwei Häuser am Windeckplatz im Jahre 2006 Schadensersatz fordern und, wenn erforderlich, auch gerichtlich einklagen. Das hat der Hauptausschuss des Gemeinderates am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung entschieden.
Die Familienheim Rhein-Neckar eG bekommt diesen Beschluss zunächst schriftlich mitgeteilt und erhält damit eine letzte Möglichkeit, den Schadensersatz auf einem außergerichtlichen Wege zu begleichen. Falls eine Frist Anfang März nicht eingehalten wird, werde umgehend eine Schadensersatzklage eingereicht. Dazu hat der Hauptausschuss den Weinheimer Oberbürgermeister Heiner Bernhard und das Rechtsamt der Stadt ausdrücklich ermächtigt.
Bei dem Streit um die Abrisskosten am Windeckplatz geht es hauptsächlich darum, dass die Familienheim eG der Stadt bei ihrer Beauftragung eine deutlich höhere Summe genannt hatte als jene, die sie selbst an eine Baufirma für die Ausführung bezahlte.
Dass die Familienheim eG die Stadt mit dieser deutlich überhöhten Gewinnspanne getäuscht hat, wurde von der Staatsanwaltschaft im letzten Jahr bereits festgestellt. Der Hauptausschuss sah dies nun als positives Signal dafür, dass auch eine Zivilklage auf Schadensersatz Erfolg haben kann. Nach Ansicht des Gremiums ist der Stadt Weinheim durch die Familienheim eG ein finanzieller Schaden entstanden. Ein konsequentes, wenn nötig auch gerichtliches Vorgehen der Stadt sei daher geboten und angemessen.
Quelle:
STADT WEINHEIM
Medien und Kommunikation
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Presserklärung vom 16.02.2012
Sachbearbeiter Herr Roland Kern
Der Text ist aus Gründen der Lesbarkeit im Layout verändert worden.
1. Bekanntgaben und Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
2. Änderung der Hauptsatzung : Aufhebung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Weinheim
Anmerkung Weinheim Plus : Zustimmung, weil die Abgabe des Jungendamtes an den Kreis eine gewisse Übergangsphase erfordert.
3. Beteiligung des Gemeinderats bei der gutachtlichen Prüfung der Personalausstattung der Stadtverwaltung Weinheim
Anmerkung Weinheim Plus : Notfalls kann § 33 Abs.3 GemO angewendet werden. Wir freuen uns dabei zu sein.
4. Änderung in der Besetzung beratender Ausschüsse hier: Personalausschuss
Anmerkung Weinheim Plus : Antrag zurückgezogen
5. Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Weinheim in den Haushaltsjahren
2007 – 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt)
Anmerkung Weinheim Plus : Zunächst gibt das Weinheimer Tiefbauamt ein gutes Bild ab. Die Beanstandungen der GPA sind mehr als überschaubar.
Weinheim Plus fordert die Stadt und insesondere den Gemeinderat und die gemeinderätlichen Gremien allerdings weiter auf, Schadensersatzansprüche der Stadt aufgrund des Abrissskandals am Windeckplätzchen geltend zu machen.
6. Verkaufsoffene Sonntage am 25.03.2012 anlässlich des Pflänzeltages und am
16.09.2012 anlässlich des Weinheimer Herbstes, jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
7. Vergnügungsstätten in Weinheim
• Information über in Weinheim bestehende und beantragte Vergnügungsstätten
• Erläuterung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten zur
Steuerung von Vergnügungsstätten (Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt)
Anmerkung Weinheim Plus : Weinheim Plus fordert die Stadtverwaltung weiter auf, die teils berufungsfähigen Ausnahmen, Befreiungen und Erleichterungen einschliesslich der geduldeten Schwarzbauten zu veröffentlichen.
Weder mehrere Spielhallen, noch ganze Spielhallenkonzepte kann unter Hinweis auf § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die Verwaltung alleine ausnahmsweise genehmigen.
Auf die Entwicklungen auf der Landesebene (Änderung Glücksspielstaatsvertrag und Landesglücksspielgesetz) verwies Stadtrat MdL Sckerl.
Auf aktuellere Rechtsprechung weist die Sitzungsvorlage hin (VG Karlsruhe 6 K 649/11 – hier klicken)
8. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen
• für die Kindertagesstätte „Kuhweid“
• an das Stadtarchiv Weinheim
• für die Kindertagesstätte „Kuhweid“
• für den Schülerhort Rolf-Engelbrecht Haus
• für das Soziokulturelle Zentrum Muddy´s Club Weinheim
• für die Durchführung des Martinsumzugs im Stadtteil Lützelsachsen in 2011
9. Bürgerfragestunde 18.00 Uhr
10. Anfragen
Anfragen Weinheim Plus : Sitzungsinhalte des Ältestenrates und Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates; Zeitlicher Verzug der Sitzungsniederschriften; Fehlende Tagesordnung aud der städtischen Website; Anfrage ob die Stadt Rückstellungen für den Fall getroffen hat, dass der Weinheimer Oberbürgermeister den Weinheimer Kommunalverfassungsstreit verliert; Anfrage ob anerkannt wird, dass Organstreitigkeiten nicht gegen die Gemeinde sondern gemeindeintern geführt werden und die Kosten typischerweise die Gemeinde treffen.
Nichtöffentliche Sitzung des GR im Anschluss.